AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Nutzung der Einrichtungen des CO_SPACE.DN
Der CO_SPACE.DN wird betrieben von der WIN.DN GmbH, dem Wirtschafts- und Innovationsnetzwerk Düren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen WIN.DN GmbH und den Untermietern bzw. Nutzern des Angebotes im CO_SPACE.DN regeln.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der CO_SPACE.DN bietet in der Pleußmühle, August-Klotz Straße 21, 52349 Düren, einen Coworking Space. Das Angebot soll es jungen Startups in der Gründungsphase (bis maximal 5 Jahre nach der Gewerbeanmeldung oder Freiberuflern mit entsprechendem Nachweis durch das Finanzamt oder dem Steuerberater) ermöglichen, einen Arbeitsplatz mit angemessener Infrastruktur zu nutzen. Neben variablen Arbeitsplätzen (sog. „Flexdesks") und festen Arbeitsplätzen (sog. „Fixdesks") werden weitere Einrichtungen zur unternehmerischen und selbständigen Nutzung angeboten.
§ 2 Pflichten der WIN.DN GmbH
1. Ist die Nutzung eines „Flexdesk" vereinbart, stellt die WIN.DN GmbH im CO_SPACE.DN eine begrenzte Anzahl von Schreibtischarbeitsplätzen mit einer für die Arbeitssituation angemessenen Möglichkeit zum Anschluss eigener IT-Ausstattung, zur Nutzung mit eigenen Arbeitsmitteln zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf einen eigenen, fest zugeordneten Arbeitsplatz. Sind sämtliche Flexdesks belegt, besteht kein Anspruch auf einen Schreibtischarbeitsplatz. Die übrigen, für die Nutzer vorgesehenen Einrichtungen des CO_SPACE.DN, können im Rahmen der Verfügbarkeit und nach Maßgabe etwaiger besonderer Vereinbarungen genutzt werden. Die WIN.DN GmbH ist berechtigt auf Basis von Erfahrungswerten mehr Flexdesk-Verträge abzuschließen als Plätze verfügbar sind.
2. Ist die Nutzung eines „Fixdesk" vereinbart, stellt die WIN.DN GmbH im CO_SPACE.DN im Rahmen der regulären Öffnungszeiten den fest gebuchten Schreibtischarbeitsplatz mit einer für die Arbeitssituation angemessenen Möglichkeit zum Anschluss eigener IT-Ausstattung zur Nutzung mit eigenen Arbeitsmitteln zur Verfügung. Die übrigen für die Nutzer vorgesehenen Einrichtungen des CO_SPACE.DN können im Rahmen der Verfügbarkeit und nach Maßgabe etwaiger besonderer Vereinbarungen genutzt werden. Im Bedarfsfall kann ein Spind im Creative Space angemietet werden für eine Kaution von 5,00 €.
3. Die im CO_SPACE.DN eingerichteten „Meeting-Räume" können nach Verfügbarkeit gebucht werden. Folgende Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Abwicklung mit den Untermietern des CO_SPACE.DN. Externe Gäste bzw. Anmietungen unterliegen einem anderen und nicht öffentlichen Preismodell. Bitte hierzu eine Anfrage an hallo@co-space-dueren.de versenden. Der kleine Meetingraum kann kostenlos über das entsprechende Buchungssystem reserviert werden und das ausschließlich nur von den vertraglich bestehenden Untermietern sprich Co-Worker. Der große Meetingraum kann gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr für Besprechungen, Seminare oder Workshops ebenso durch das entsprechende Buchungssystem gebucht werden. Die Nutzungskosten für den großen Besprechungsraum belaufen sich auf: pro Stunde 20,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beide Meetingräume ergeben zusammen einen Eventraum, der für 150,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Tag gebucht werden kann. Soll die Nutzung für Besprechungen in jeweils beiden Besprechungsräumen mit Personen gebucht werden, die nicht zum Kreis der Nutzer des CO_SPACE.DN zählen, sind diese bei der Buchung namentlich anzumelden. Ab der vierten Person wird eine Selbstkostenpauschale für die Bewirtungskosten von 4,00 € pro Person angesetzt.
4. Die WIN.DN GmbH verpflichtet sich, allen Nutzern über W-LAN für ihre selbständigen, unternehmerischen Zwecke mit einer, für übliche Büroarbeiten angemessenen Geschwindigkeit Zugang zum Internet zu verschaffen. Der Zugang kann nur im Rahmen der Verfügbarkeit verschafft werden, die der von der WIN.DN GmbH beauftragte Internet-Dienstanbieter bereitstellt. Die WIN.DN GmbH kann den Zugang zum Internet nur im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten gewähren. Voraussetzung für die Nutzung des WLAN ist das Vorhandensein eines geeigneten Endgerätes des Nutzers. Für die Kompatibilität der Hard- und Software mit der Hard- oder Software des Nutzers übernimmt die WIN.DN GmbH keine Haftung. Jede Nutzung von Software unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.
5. Die WIN.DN GmbH kann für jeden Nutzer oder Dritten den Zugang zu einzelnen oder sämtlichen Einrichtungen des CO_SPACE.DN beschränken, wenn und soweit die Sicherheit des CO_SPACE.DN, seiner Einrichtungen, seiner Nutzer oder Dritter, von Sachen seiner Nutzer oder Dritter oder von Rechten seiner Nutzer oder Dritter dies erfordern.
6. Allen Nutzern obliegt es als Gründer:in und selbständige:r Unternehmer:in selbst, für ihre Sicherheit und ihren Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten einer Einrichtung von Coworking Space zu tragen; die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes gelten für die den Nutzern für ihre freiberufliche und selbständige unternehmerische Tätigkeit zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze nicht. Weiterhin über nimmt die WIN.DN GmbH keine Haftung bei Datenmissbrauch und unzureichender Sicherheit in der Datenablage. Ein Zugriff von Dritten muss durch den Nutzer selbst, sichergestellt sein.
7. Die Mitarbeiter des CO_SPACE.DN erbringen keine Leistungen einer vollumfänglichen Poststelle. Die Annahme von für Nutzer bestimmter Paketsendungen und Päckchen mit der Anschrift des CO_SPACE.DN wird verweigert.
8. Der CO_SPACE.DN verfügt über eine Briefkastenanlage mit einer Tafel für Firmenschilder an der Postanschrift des CO_SPACE.DN, August-Klotz Straße 21, 52349 Düren. Aufgrund der zusätzlichen Vereinbarung im Untermietvertrag können Untermieter des CO_SPACE.DN den Briefkasten in dieser Briefkastenanlage mit einem Feld für deren Firmennamen bzw. Firmenschild anmieten. Der zur Vermietung anstehende Briefkasten entspricht den aktuellen Anforderungen der Norm DIN 13724. Brief bzw. Paketsendungen, die die in dieser Norm vorgesehenen Maße überschreiten, können nicht eingelegt werden. Das Briefkastenschild wird von der WIN.DN GmbH auf Kosten des Nutzers mit dessen Geschäftsbezeichnung bzw. Logo hergestellt und angebracht. Andere Briefkastenschilder und Firmenschilder dürfen nicht angebracht werden. Die WIN.DN GmbH ist berechtigt, andere Briefkastenschilder und Firmenschilder auf Kosten des Nutzers zu entfernen. Die Entleerung und Zuteilung der Post erfolgt durch das Personal des CO_SPACE.DN. Will der Nutzer die Anschrift August-Klotz Straße 21, 52349 Düren als Geschäftssitz im handelsrechtlichen Sinne angeben, ist der Nutzer allein dafür verantwortlich, dass die rechtlichen Anforderungen an einen Geschäftssitz im handelsrechtlichen Sinne eingehalten sind. Der Nutzer des Postfachs verpflichtet sich in regelmäßigen Abständen (mindestens jeden zweiten Tag) sein Postfach zu leeren, andernfalls behält sich der CO_SPACE.DN das Recht vor diese Dienstleistung jederzeit zu kündigen.
§ 3 Pflichten der Nutzer des CO_SPACE.DN
1. Die Nutzer, die einen „Flexdesk" gebucht haben, sind verpflichtet, den Arbeitsplatz freizugeben, sobald er nicht mehr genutzt wird.
2. Alle Nutzer der Einrichtungen des CO_SPACE.DN sind verpflichtet, sämtliche Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und die genutzten Einrichtungen sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Insbesondere ist nach Beendigung der täglichen Arbeit der Arbeitsplatz aufzuräumen und sauber zu hinterlassen.
3. Es obliegt allen Nutzern des CO_SPACE.DN selbst, eigene Arbeitsmittel, Betriebsgeheimnisse und Unterlagen sorgfältig zu schützen. Außerdem obliegt es allen Nutzern des CO_SPACE.DN selbst, eigene vertrauliche Daten und Informationen so aufzubewahren, dass ein Zugriff Dritter nicht erfolgen kann. Die WIN.DN GmbH haftet nicht für Zugriffe Dritter, insbesondere anderer Nutzer, auf Arbeitsmittel, Betriebsgeheimnisse oder Unterlagen der Nutzer.
4. Die allgemeinen Grundsätze über die Belange des Datenschutzes, der Informationssicherheit und der Vertraulichkeit sind bei sämtlichen Tätigkeiten im CO_SPACE.DN zu beachten.
5. Alle Nutzer des CO_SPACE.DN verpflichten sich, sich während ihres Aufenthaltes im CO_SPACE.DN so zu verhalten, dass andere Nutzer in ihrer Arbeitstätigkeit nicht über das unvermeidbare Maß hinaus gestört werden. Alle Nutzer des CO_SPACE.DN verpflichten sich insbesondere, akustische oder visuelle Störungen anderer Nutzer zu unterlassen, insbesondere Telefonate, Meetings oder lautstarke Gespräche in den offenen Arbeitsbereichen. Telefonate und lautstarke Gespräche sind nur in dem dafür vorgesehenen Call Space und den Meeting Spaces zulässig.
6. Ist dem Nutzer eine Nutzung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten gestattet, ist der Nutzer verpflichtet, die Außenportale und Außentüren nach Ende der regulären Öffnungszeiten verschlossen zu halten.
7. Allen Nutzern obliegt es selbst, bei allen Handlungen im CO_SPACE.DN die für seine Handlungen relevanten Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, allgemeinen Verwaltungsvorschriften und behördliche Anforderungen einzuhalten. Der CO_SPACE.DN behält sich vor, auf jede behördliche Anforderung Zugang zu Einrichtungen des CO_SPACE.DN und zu Gegenständen des Nutzers zu gewähren.
8. Alle Nutzer des CO_SPACE.DN verpflichten sich, die vom CO_SPACE.DN bekanntgegebene Hausordnung zu beachten und den Anweisungen der Mitarbeiter zum Umgang mit anderen Nutzern des CO_SPACE.DN und der Einrichtungen des CO_SPACE.DN Folge zu leisten.
§ 4 Öffnungszeiten
1. Die regulären Öffnungszeiten der Einrichtungen des CO_SPACE.DN sind montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr und freitags von 09:00 bis 14:30 Uhr, ausgenommen sind bundesweite Feiertage und Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Die WIN.DN GmbH behält sich Änderungen der Nutzungszeit vor. Für Nutzer des CO_SPACE.DN steht durch den vertraglichen Abschluss der Zutritt 24 Stunden sieben Tage die Woche frei. Diese erhalten einen elektronischen Transponder beim Abschluss des Untermietvertrages.
2. Die WIN.DN GmbH behält sich vor, den Zugang zu Einrichtungen des CO_SPACE.DN für Nutzer während der regelmäßigen Öffnungszeiten für Veranstaltungen ganz oder teilweise zu beschränken. Sollten Veranstaltungen in Einrichtungen des CO_SPACE.DN stattfinden, für die der Zugang zum CO_SPACE.DN beschränkt werden muss, wird die WIN.DN GmbH dies den Nutzern mindestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.
3. Die regulären Öffnungszeiten sind die regelmäßigen Öffnungszeiten, soweit diese nicht nach entsprechender Ankündigung beschränkt sind.
§ 5 Vertragsdauer, Kündigung und Beendigung des Nutzungsverhältnisses
1. Die Vertragsdauer beträgt maximal den Zeitraum bis zur Erreichung des 5. Jahres ab Gewerbeanmeldung.
2. Eine Kündigung des Nutzungsverhältnisses muss in Textform erfolgen. Sie ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des laufenden Kalendermonats zulässig, wenn sich aus der Nutzungsvereinbarung nichts anderes ergibt.
3. Jede Vertragspartei kann das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) dem Nutzer der vertragsgemäße Gebrauch der Einrichtungen des CO_SPACE.DN ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
b) der Nutzer die Rechte des CO_SPACE.DN in erheblichem Maße verletzt, sodass er die Einrichtungen durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt,
c) der Nutzer für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht,
d) der Nutzer eine Pflicht aus dem Nutzungsvertrag in einer Weise verletzt, der die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen berechtigt.
4. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat der Nutzer den Arbeitsplatz in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückzugeben und sämtliche Arbeitsmittel zu entfernen.
5. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Schlüssel und Zutritts-/Mitgliedskarten bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses zurückzugeben. Bei Verlust von Schlüsseln oder Mitgliedskarten ist der Nutzer verpflichtet, eine Servicegebühr von € 30,00 zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen.
6. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Nutzer verpflichtet, Dritten, mit denen er in Korrespondenz steht, insbesondere Ämtern und Behörden anzuzeigen, dass er nicht mehr unter der Anschrift des CO_SPACE.DN zu erreichen ist. Unterlässt der Nutzer diese Anzeige, ist er verpflichtet, den entstehenden Schaden in Höhe von € 500,00 zu erstatten; es bleibt dem Nutzer gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
§ 6 Änderung der AGB
Die WIN.DN GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Die Änderung wird dem Nutzer umgehend mitgeteilt.
Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Der Gerichtsstand ist der Sitz der WIN.DN GmbH.
4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
Stand: 08.03.2021